 |
Bei Fertiggaragen sind die Stahlbetonraumzellen
naturgemäß fünfseitig geschlossen
mit einer Standardgröße von vorzugsweise
l x b = 6,00 m x 2,95 m und einer Höhe von
2,50 m – 3,00 m. Die Standardbreite von knappen
3,00 m ergibt sich einerseits aus der in den meisten
Bauordnungen geforderten Bauwichbreite von 3,00
m, andererseits aus der bis maximal 3,00 m ohne
Begleitfahrzeug durchzuführenden Transportmöglichkeit
mit einem speziellen Garagenversetzfahrzeug.
Nimmt man den höheren Transportaufwand mit
Begleitfahrzeug und Tieflader in Kauf, so ist die
Variabilität in Länge und Breite bis zu
einem Ausmaß von l x b = 9,00 m x 4,00 m kein
Thema. Auch die Kombination von mehreren Raumzellen
zu einem Ganzen, z.B. zu einer Großraumgarage
oder Garage mit Abstellraum usw., lässt der
Phantasie alle Möglichkeiten offen.
Moderne Beton-Fertiggaragen können heute auf
Grund erweiterter Schalungstechniken in den Vorderansichten
variabel und ansprechend, angepasst an das architektonische
Umfeld, hergestellt werden. Gestalterische Details
wie Giebelaufsätze, Wandrücksprünge,
verschiedene Dachgestaltungen, unterschiedliche
Torvarianten in Form und Farbe sowie unterschiedliche
Putze, Begrünungen usw. geben dem Bauherrn
wie auch dem Architekten großen Gestaltungsspielraum.
Selbstverständlich sind Wand-, Decken- oder
Bodenöffnungen für Fenster, Türen,
Wandaussparungen, Lichtkuppeln oder Montagegruben
möglich. Durch entsprechende Verstärkungs-
und Isoliermaßnahmen an Wand und Decke kömmen
Fertigaragen auch in den Hang gestellt oder gegebenenfalls
völlig eingeschüttet werden.
Fertiggaragen werden werkseitig schlüsselfertig
hergestellt und auf die bauseits vorbereiteten Fundamente
mit dem Spezialversetzfahrzeug oder einem Autokran
versetzt.
Aus Raumzellen modular aufgebaute Tiefgaragen erlauben
jeden Abstellplatz für sich geschlossen darzustellen.
Die Möglichkeit bei jedem Abstellplatz ein
Tor anzubringen, ergibt nicht nur den Vorteil eines
erhöhten Schutzes gegen Vandalismus und Diebstahl,
sondern man kann die Garagenbox auch als Aufbewahrungsort
für Reifen, Autozubehör, Sportgeräte
usw. nutzen.
In Raumzellenbauweise können Tiefgaragen bis
zu drei Geschossen errichtet werden, wobei das einzelne
Raumzellenmodul vierseitig geschlossen ist und aus
drei Wänden und der Decke besteht. Die verstärkten
Raumzellen des untersten Geschoßes einer Tiefgarage
werden auf Streifenfundamenten aufgesetzt, der Boden
mit Gefälle zur Fahrbahnmitte wird örtlich
betoniert. Die Decke zwischen den Raumzellen des
untersten Geschoßes, welche gleichzeitig die
Fahrbahn des darüber liegenden Geschoßes
darstellt, besteht aus mindestens 6,00 m langen,
boxenbreiten, U-förmigen Deckenplatten, welche
auf zwei gegenüberliegenden Raumzellenmodulen
zur Auflage kommen.
|